Besitz der Deutschordenskommende Würzburg in Gerbrunn

Besitzungen des Deutschen Ordens in dem Dorf Gerbrunn selbst lassen sich seit 1237 nachweisen. Einen weiteren Besitzzuwachs in Gerbrunn erhielt die Würzburger Kommende im August 1278 durch die Grafen von Castell. Der Besitz blieb wohl nicht unumstritten, sodass Bischof Manegold allodium ac domum in Gerbrunnen noch einmal den Deutschherren bestätigten musste. Dies dürfte wohl derselbe Hof sein, den Ritter Erkinger von Randersacker im November 1316 von der Kommende als Lehen übertragen erhielt. Die Urkunde gibt darüber hinaus einen Hinweis auf die Lage des Hofes in Gerbrunn: Er sei am Kirchhof gelegen, also neben der 1219 dem hl. Nikolaus geweihten Kapelle.
Der Kesseler Hof lag, dies zeigt ein Plan von 1796 (Keslers Hof), an der Ecke des heutigen Rathausplatz und Hauptstraße. Er war zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz der Würzburger Kommende. Der Hof war mit dem Wappen des Landkomturs Konrad von Aschhausen gekennzeichnet, das sich heute auf der schwer zugänglichen Rückseite des Rathauses befindet.

Das Bild zeigt das Wappen des Landkomturs Konrad von Aschhausen.

Bild: privat
Text: H. Flachenecker