Der Hochmeister stellte als Oberhaupt des Ordens in rechtlichen Belangen Urkunden aus. Im 13. Jahrhundert war er noch vielfach auf die Unterstützung des Ordenskapitels angewiesen, dessen Beteiligung an den Rechtsentscheidungen in den Hochmeisterurkunden bis 1309 regelmäßig in Formulierungen wie de fratrum nostrorum consilio („mit Zustimmung unserer Brüder“) sichtbar wird. In dieser Zeit kann man noch… Weiterlesen