Hochmeisterurkunden

Der Hochmeister stellte als Oberhaupt des Ordens in rechtlichen Belangen Urkunden aus. Im 13. Jahrhundert war er noch vielfach auf die Unterstützung des Ordenskapitels angewiesen, dessen Beteiligung an den Rechtsentscheidungen in den Hochmeisterurkunden bis 1309 regelmäßig in Formulierungen wie de fratrum nostrorum consilio („mit Zustimmung unserer Brüder“) sichtbar wird. In dieser Zeit kann man noch nicht von einer geregelten „Kanzlei“ der Hochmeister sprechen. Die Urkunden sind im Formular und ihrer äußeren Gestaltung sehr verschieden und orientieren sich dabei sowohl an den Herrscherurkunden der späten Staufer als auch an Papsturkunden der Zeit. Das Hochmeister-Siegel ist seit Konrad von Thüringen stets schwarz. Inhaltlich werden Einflussmöglichkeiten des Ordensoberhauptes bis auf die Ebene der Kommenden herab sichtbar. Für das Ordensland beschränken sich die Urkunden auf große politische Entscheidungen, z.B. Verträge, da hier die Landmeister bis 1309 regierten. Die erste deutschsprachige Urkunde eines Hochmeisters datiert auf den 2. Februar 1288 und wurde von Burchard von Schwanden in Elbing ausgestellt. Die meisten Urkunden sind bis ins 14. Jahrhundert in Latein verfasst.

Das Bild zeigt eine Urkunde an der unten mit einem Band ein auf roten Wachs gedrucktes Siegel angbracht ist.

Bild: Urkunde in der Datenbank des hessischen Staatsarchivs Marburg (HStAM), Best. Urk. 56,31 ©

Text: A. Schwarz