Generalprokuratoren in Rom
Im Mittelalter entsandten sämtliche große Orden Stellvertreter, die ihre jeweilige Korporation vor Papst und Kurie in Rom vertraten. Auch der Deutsche Orden beauftragte, wie der Templer– und der Johanniterorden, schon kurz nach seiner Gründung erste Stellvertreter an der Kurie. Im Jahr 1257 ist mit Johann von Capua ein solcher „Generalprokurator“ erstmals namentlich bekannt.
Wie kann man sich dieses Amt vorstellen? Dieses interessante Ordensamt möchten wir heute vorstellen. In erster Linie vertraten die Prokuratoren (‚Besorger, Stellvertreter‘) den gesamten Orden, vor allem in juristischen Prozessen. Seit dem 14. Jahrhundert waren die Prokuratoren zunehmend Stellvertreter ausschließlich der Hochmeister, die auf der Marienburg bzw. später in Königsberg residierten. Die Notwendigkeit eines Stellvertreters erklärt sich mit der Distanz zu Rom bzw. Avignon: rund 2.000 km trennten den Ordensstaat vom Kirchenstaat.
Als Diplomaten kamen ihnen wichtige Aufgaben zu: In Briefen informierten sie über weltpolitische Ereignisse, denn an der Kurie kamen Gesandte und Diplomaten aus allen Regionen Europas zusammen. Es wird berichtet von Prozessen und Geldsummen, die die Interessen des Ordens sicherstellen sollten. Zu diesem Zwecke bewohnten sie über die Zeit verschiedene Häuser in der Nähe der Peterskirche. Auch heute gibt es noch Generalprokuratoren, denen allerdings als Vertreter eines rein klerikalen Ordens andere Aufgaben zufallen, als den mittelalterlichen Vertretern des Ordensstaates.
Die reiche Überlieferung an archivalischen Quellen zu diesem Amt im Mittelalter wurde gesammelt und herausgegeben (Die Berichte der Generalprokuratoren des Deutschen Ordens an der Kurie, Bd. 1-4).
Lit.: Beuttel, Jan-Erik: Der Generalprokurator des Deutschen Ordens an der Römischen Kurie (QuS 55), Marburg 1999.
Text: B. Weigand
Bild: Papiersiegel, GStA PK, XX. HA, OBA 3657.