Siegel

Wie wir bereits in dem Post über unseren Archivbesuch in Berlin angekündigt haben, arbeiten wir gerade an einem Siegelprojekt. Deshalb möchten wir euch heute das Siegel etwas genauer vorstellen:

Der Begriff „Siegel“ stammt von dem lateinischen Wort „sigillum“ ab, bei dem es sich um eine Verkleinerungsform des Wortes „signum“ handelt, das übersetzt „Bild“ oder „Zeichen“ bedeutet. Unter einem Siegel versteht man im engeren Sinne den Abdruck einer geprägten oder geschnittenen Form, die in eine weich gemachte und anschließend fest gewordene Masse gedrückt wurde. Im weiteren Sinne wird auch die Form, die als Siegelstempel, Typar, Matrize oder Petschaft bezeichnet wird, als Siegel verstanden.

Der grundsätzliche Zweck eines Siegels war es, den Willen des Siegelinhabers zu verdeutlichen. So diente es vor allem als Beglaubigungsmittel und hing z.B. an Urkunden. Zusätzlich konnte ein angebrachtes Siegel auch als Absicherung vor unbefugtem Öffnen schützen.

Im Mittelalter wurde der Siegelstempel vor allem in Wachs (farblos oder farbig) oder Metall (Gold, Blei) gedrückt, später wurde der Abdruck dann auch mittels Farbe oder Lack angefertigt. Bei den Siegelabdrücken überwiegt eine runde Form, geistliche Siegel zeichnen sich häufig auch durch eine spitzovale Form aus. Neben der Form ist außerdem der Aufbau aus Siegel(um)schrift und Siegelbild charakteristisch. Bei Metallsiegeln, die auch als „Bulle“ bezeichnet werden, ist zu beachten, dass es eine Vorderseite (Avers) als auch eine Rückseite (Revers) geben kann.

 

Das Bild zeigt das Hochmeistersiegel von Winrich von Kniprode aus dem 14. Jahrhundert, die Umschrift lautet: S(igillum) Mag(ist)ri Generalis hospital(is) S(anctae) Marie Theu(onicorum) Ier(oso)l(i)m(i)ta(norum)

Das Bild zeigt das Hochmeistersiegel von Winrich von Kniprode aus dem 14. Jahrhundert.

Bild: private Aufnahme aus dem Bestand: „I. HA Rep. 224 F, Teil B, Karton Nr. 85“; Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

Text: J. Jung und M. Bergler