Die Goldbulle von Rimini

Im vierten Post unserer Reihe „Der Deutsche Orden und die Staufer“ geht es um die sogenannte Goldbulle von Rimini. Die Urfassung der Urkunde wurde im März 1226 von Kaiser Friedrich II. in Rimini ausgestellt. In dieser gewährte er dem Deutschen Orden die Rechte am Kulmer Land sowie am Land der Preußen.

Der Anstoß zur Ausstellung der Urkunde kam vermutlich von Hermann von Salza, nachdem dieser vom polnischen Fürsten Konrad von Masowien um Unterstützung im Kampf gegen die heidnischen Prußen gebeten wurde. Der Inhalt orientierte sich deshalb vor allem auch an den Interessen des Ordens. Der Grund für die Bitte zur Ausstellung lässt sich auf eine Erfahrung zurückführen, die der Orden in Ungarn machen musste. Die Ritterbrüder wurden im Jahr 1211 vom ungarischen König in das Land berufen und dort privilegiert. Der ungarische Adel zeigte allerdings Widerstand gegen diese Sonderrechte, sodass der König die Privilegien wieder aufhob und den Orden aus Ungarn vertrieb. Letztendlich konnte der Deutsche Orden von der Erfahrung profitieren, die Goldbulle von Rimini diente den Ritterbrüdern nun als Absicherung und sollte verhindern, dass Dritte Ansprüche an das Land erheben konnten. Dabei wurde dem Orden allerdings keine Verpflichtungen gegenüber dem Reich auferlegt.

Das Bild zeigt die Urkunde, die nach ihrem anhängenden goldenen Siegel und ihrem Ausstellungsort als „Goldbulle von Rimini“ bezeichnet wurde.

Das Bild zeigt die sogenannte "Goldbulle von Rimini", bei der es sich um eine Urkunde handelt. Am unteren Rand der Urkunde ist mit einem Faden ein Siegel befestigt.

Bild: Wien Deutschordenszentralarchiv Urkunden Nr. 157 (Monasterium.net) (Kopie), Die beiden Originale befinden sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

Text: M. Bergler