Vier-Orden-Treffen 2024
Der 3. Oktober ist seit Jahren zu einem festen Datum und Programmpunkt für die Komturei Franken im Deutschen Orden, wie auch der Nürnberger Komturei „Caritas Pirckheimer“ der Ritter vom Hl. Grab zu Jerusalem, der befreundeten Subkommende des Johanniterordens in Nürnberg, sowie der im Erzbistum Bamberg lebenden Ange-hörigen des Malteserordens geworden. So feiern die Gemeinschaften an diesem Tag miteinander ihr „Vier-Orden-Treffen“ in Nürnberg, abwechselnd in der Kath. Pfarrkirche St. Elisabeth oder in der ihr gegenüberliegenden evangelischen Kirche St. Jakob, der ehemaligen Deutschordenskirche, 1283/90 erbaut. Bereits 1209 errichtete der Deutsche Orden hier eine Kommende, die erst 1806 vom Königreich Bayern aufgehoben wurde und die die einzige katholische Enklave in der evangelisch-lutherischen Stadt war. Einzig die Kirche ist von der Kommende erhalten geblieben.
Das „Vier-Orden-Treffen“ wird im abgesprochenen Turnus jeweils von einer der beteiligten Gemeinschaften ausgerichtet. Diesmal von der Komturei „Caritas Pirck-heimer“ der Ritter vom Hl. Grab zu Jerusalem unter der Federführung ihres Ltd. Komturs Dr. Christian Möllenhoff. So traf man sich am Nachmittag im Pfarrsaal von St. Elisabeth zum Anlegen des Ornats und zur Statio, um von dort in einem feier-lichen Zug über den Jakobsplatz in die St. Elisabethkirche einzuziehen. Hier feierte man zusammen eine ökumenische Vesper, die von Pfr. Matthias Steffel OESSH geleitet wurde.
Nach der Vesper versammelte man sich dann im Gemeindesaal von St. Jakob, der sich im Dachgeschoß über der Kirche befindet und mit einem Aufzug barrierefrei erreicht werden kann. Hier wurden die Teilnehmer der Veranstaltung von Prof. em. Dr. Dr. hc Heiner Bielefeld zu einem Vortrag erwartet, der überschrieben war: „Religionsfreiheit – ein Menschenrecht unter Druck“.
Heiner Bielefeld – Theologe, Philosoph und Historiker – war bis Ende dieses Jahres Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Dort ist er nun als Seniorprofessor weiterhin am Lehrstuhl tätig und zu seinen Spezialgebieten gehört die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, für die er sechs Jahre lang (2010 – 2016) als Sonder-berichterstatter für die Vereinten Nationen tätig war.
In seinem lebendig gehaltenen Vortrag erläuterte er, dass Religionsfreiheit ein vielfach verkanntes und verletztes Recht sei und er belegte es mit aktuellen Beispielen aus verschiedenen Teilen der Welt. Es gibt da vielfältige Verletzungsphänomene, wie z. B. Berufsverbote für Angehörige bestimmter Religionen und Glaubensrichtungen, Eheverbote zwischen einzelnen Religionsgruppen usw. So sind Stigmatisierung, Diskriminierung und Verfolgung ein Muster der Repression. Er zeigte in seinem Vortrag auf, dass es immer einen Zusammenhang zwischen Religionsfreiheit und anderen Menschenrechten gibt und diese immer mit der Rechtsstaatlichkeit in einem Land zusammenhängen. Bei der Religionsfreiheit geht es auch oft um Minderheitenrechte, die verletzt werden. So gibt es z. B. regelrechte Kulturkämpfe im Namen einer antiliberal verbogenen Religionsfreiheit.
Zum Abschluss seines Vortrags – der hier im Einzelnen nicht wiedergegeben werden kann – stellte Prof. Bielefeld fest, das Religionsfreiheit nur im Gesamten der Menschenrechte gesehen werden kann und das Menschenrechte ohne Religionsfrei-heit nicht „menschlich“ sein können. Generell fordert er mehr öffentliche Aufmerk-samkeit für das Thema Religionsfreiheit und eine konsequentere Nutzung der dazu bestehenden Leitlinien der Europäischen Union.
Das Treffen der geistlichen Gemeinschaften endete dann bei einem gemeinsamen Abendessen in der historischen Bratwurstküche „Zum güldenen Stern“, die bereits 1419 urkundlich erwähnt wurde. Hier in den holzvertäfelten oberen Räumen des Lokals tauschte man sich bei Bratwurst, Bier, Wein und alkoholfreien Getränken in intensiven Gesprächen aus und ließ den Vortrag noch einmal Revue passieren.
Text & Bilder: Thomas Koch FamOT (Komtur)